Allgemeine Geschäftsbedingungen der TIEGEL GmbH

Inhalt

Teil 1 Nutzungsbedingungen Mitgliedschaft

Teil 2 Teilnahmebedingungen Kurse

Teil 3 Allgemeine Bedingungen für Mitglieder und Kursteilnehmer

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden AGB gelten für alle von der TIEGEL GmbH (im folgenden auch „TIEGELGYM“) im Postleitzahlengebiet 48444 angebotenen aktuellen und künftigen Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und Ihnen geschlossenen Vertrages. Die übliche Leistung besteht in der eigenbestimmten Nutzungsmöglichkeit unserer Einrichtung im Rahmen ihrer Basismitgliedschaft bei uns welche durch Upgrades aufgewertet werden kann (Teil 1 der folgenden AGB: „Nutzungsbedingungen Mitgliedschaft“). Zudem können Mitglieder wie Nichtmitglieder Einzelkurse buchen oder am Flatprogramm der Kurse teilnehmen (Teil 2 der folgenden AGB: „Teilnahmebedingungen Kurse“). Teilnehmern eines Einzelkurses steht über die vertragliche Kursleistung keine weitere Nutzungsmöglichkeit unserer Einrichtung zur Verfügung, sofern diese nicht zugleich einen Vertrag über eine Basismitgliedschaft abgeschlossen haben.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Erklärung der Mitgliedschaft sowie die Buchung von Kursen erfolgt über die Web-Präsenz von TIEGELGYM. Durch das Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch das TIEGELGYM grundsätzlich per E-Mail, spätestens mit Durchführung der Sicherheits- und Geräteeinweisung.

(2) Der gesonderten Bestätigung nach § 312i BGB sind die Vertragsdokumente für Ihre Unterlagen beigefügt. Für Sie gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches Sie bei Vertragsabschluss gesondert belehrt werden.

Teil 1 Nutzungsbedingungen Mitgliedschaft

§ 3 Gegenstand der Mitgliedschaft

(1) Die jeweils ausgewiesenen Räumlichkeiten vom TIEGELGYM sowie sämtliche zur Sportbetätigung geeigneten und von uns ausgewiesenen Geräte können nach Vertragsschluss von Ihnen im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Bis zur durchgeführten Sicherheits- und Geräteeinweisung (siehe folgender § 4) sind die gegenseitigen Hauptleistungspflichten jedoch suspendiert, das heißt: Sie sind zur Zahlung der Beiträge nicht verpflichtet, können die Anlage bis dahin aber auch nicht nutzen. Mit der durchgeführten Sicherheits- und Geräteeinweisung erhalten Sie den Zugang zur Anlage durch elektronische Legitimation (siehe auch § 6).

(2) In der sog. Basismitgliedschaft sind alle hierfür ausgewiesenen Bereiche des Fitnessstudios enthalten, wobei deren einzelner Zuschnitt und inhaltliche Ausgestaltung laufenden Anpassungen durch Austausch von Geräten und neuen Schwerpunktsetzungen unterliegen kann. In der sog. Premiummitgliedschaft sind alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses enthaltenen Upgrades (siehe auch § 5) zuzüglich der kostenlosen Teilnahme an etwaigen Workshops (sofern noch freie Plätze verfügbar sind) enthalten. Auf die kostenfreie Erweiterung um später hinzutretende Upgrades haben Sie keinen Anspruch.

§ 4 Sicherheits- und Geräteeinweisung

(1) Ihre Nutzung wird grundsätzlich ohne Aufsicht und Anleitung durch uns erfolgen. Deswegen erfolgt eine Sicherheits- und Geräteeinweisung in die Gerätetypen und die Anlage zwingend vor Beginn Ihrer aktiven Nutzung. Ihre Teilnahme wird durch uns dokumentiert und ist durch Sie zusätzlich durch Unterschrift zu bestätigen. Ohne eine erfolgreiche Sicherheits- und Geräteeinweisung ist eine aktive Mitgliedschaft bei uns nicht möglich.

(2) Auch später bitten wir Sie darum, bei uns Folgeeinweisungen einzufordern. Diese sind dann notwendig, wenn Sie nach Ihrer Ersteinweisung andere Geräte benutzen wollen, für deren Gerätetyp noch keine Einweisung erfolgte. Bis zur Teilnahme an einer solchen Folgeeinweisung ist Ihnen die Nutzung der neuen Geräte untersagt. Die entsprechende Folgeeinweisung wird entsprechend der Ersteinweisung dokumentiert.

(3) Die Geräte tragen zur Identifizierung eine Nummerierung samt Datumsangabe der Aufstellung im TIEGELGYM. Die Daten der Erst- und etwaigen Folgeeinweisungen können Sie bei uns jederzeit erfragen.

§ 5 Upgrades

Neben der Basismitgliedschaft stehen Upgrade-Pakete zur Verfügung, deren Inhalt jeweils in der Upgradebeschreibung erklärt ist. Das Upgrade ist in seiner Laufzeit grundsätzlich an die Basismitgliedschaft gekoppelt, kann jedoch auch einzeln mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende wieder gekündigt werden.

§ 6 Öffnungszeiten für Mitglieder

(1) Das TIEGELGYM hat grundsätzlich an sieben Tagen die Woche von 6 Uhr bis 23 Uhr geöffnet. Kurzfristige Schließungen ermöglichend, darf das Mitglied eine grundsätzliche Zugangsmöglichkeit von 99 Prozent erwarten.

(2) Minderjährigen ist die Nutzung des Fitnessstudios aus jugendschutzrechtlichen Gesichtspunkten täglich ab 7:00 Uhr gestattet. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist auch mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht möglich.

(3) Der TIEGEL-Outdoorbereich ist täglich von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet.

(4) Die Verfügbarkeit wird in Zeiten von Krieg, Bürgerkrieg, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung, Pandemien, Beschlagnahme, (Teil-)Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie Naturkatastrophen nicht geschuldet. Gleiches gilt für Zeiten von Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Umfang von bis zu drei Wochen jährlich.

(5) Bei einer i. S. d. § 5 Abs. (4) erfolgten Einschränkung der üblichen Öffnungszeiten oder einer Schließung des Fitnessstudios erstatten wir auf Ihren Antrag ab dem 1. Kalendertag des übernächsten Monates nach Beginn der Einschränkung für die weitere Dauer der Schließung den dem Umgang der Schließung entsprechenden Mitgliedsbeitrag.

§ 7 Elektronische Zugangsberechtigung für Mitglieder

(1) Mit der Sicherheits- und Geräteeinweisung erhalten Sie von uns eine personalisierte Zugangs-ID, die Ihnen den Zugang zum Fitnessstudio gewährt und damit die Nutzung der Räumlichkeiten und Sportgeräte im Rahmen der Vertragsbedingungen ermöglicht. Für die Personalisierung der elektronischen Zugangsberechtigung ist das Fitnessstudio berechtigt, vor Aushändigung des Transponders vom Kopfbereich des Mitglieds ein Lichtbild anzufertigen, welches dem Fitnessstudio jederzeit ermöglicht, eine Identifizierung des Mitglieds herbeizuführen, sieh hierzu auch die gesonderten Hinweise gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Ohne einen solchen personalisierten Transponder ist eine vertragsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten und Sportgeräte nicht möglich. Der personalisierte Transponder ist nur auf die Person des Mitglieds bezogen und nicht übertragbar.

(2) Mit dem personalisierten Transponder haben Sie zudem die Möglichkeit, weitere Leistungen des TIEGELGYM einzukaufen (z.B. im Gastrobereich) und die spätere Bezahlung durch SEPA-Lastschrift zu legitimieren. Der maximale Betrag pro Monat beträgt 150 Euro. Wir behalten uns vor, die Zahlungsfunktion ohne Ankündigung zu deaktivieren, wenn Sie mit einer Zahlung gem. diesem Vertrag im Rückstand sind, oder andere Zweifel an Ihrer  Bonität bekannt werden.

(3) Für den Transponder zahlen Sie eine einmalige Aktivierungsgebühr, welche mit Aushändigung des Transponders sofort fällig wird. Der Transponder in Form von Chip-Karte und/oder Chip-Armband verbleibt im Eigentum von TIEGELGYM.

(4) Wenn Sie den Transponder verlieren oder Ihnen auf andere Weise abhandenkommt, sind sie verpflichtet, uns den Verlust des Transponders unverzüglich anzuzeigen.

(5) Sie haften für den Schaden, der durch den Verlust Ihres Transponders entsteht, soweit Sie uns den Verlust des Transponders nicht unverzüglich angezeigt haben.

(6) Soweit Sie entgegen den Vertragsbedingungen den Transponder nicht ordnungsgemäß – insbesondere dem Zugriff unberechtigter Dritter entzogen – aufbewahren, haften Sie auch für den durch den vertragswidrigen Zustand entstehenden Schaden.

(7) Sie können bei Verlust oder anderweitigem Abhandenkommen des Transponders gegen Entrichtung einer nochmaligen Bearbeitungsgebühr i. S. d. § 7 Abs. (2) einen neuen Transponder bei TIEGELGYM beantragen.

(8) Mit Beendigung des Vertrages ist der Transponder an TIEGELGYM herauszugeben.

§ 8 Anpassung von Mitgliedsbeiträgen

TIEGELGYM ist berechtigt, den jeweils vertraglich vereinbarten Mitgliedsbeitrag nach Maßgabe nachfolgender Bedingungen zu erhöhen: In den ersten vier Monaten nach Vertragsschluss ist eine Änderung grundsätzlich ausgeschlossen. Nach Ablauf der vier Monate kann TIEGELGYM den vertraglich vereinbarten Mitgliedsbeitrag im Rahmen einer Preisanpassung erhöhen, soweit dies aufgrund einer die Umsatzsteuer betreffenden Erhöhung oder zur Werthaltigkeit aus Inflationsgründen erforderlich ist. Die Preiserhöhung erfolgt durch TIEGELGYM mittels in Textform verfasster Erklärung. Entsprechende Preiserhöhungen werden mit einer Frist von sechs Wochen nach Mitteilung durch uns wirksam. Bei Preiserhöhungen steht Ihnen innerhalb von einem Monat nach Kenntnisnahme der Änderung ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung zum Eintritt der Preisänderung zu.

§ 9 Dauer und Kündigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft besteht für die Dauer der vereinbarten Laufzeit gemäß des zwischen TIEGELGYM und Ihnen geschlossenen Vertrages.

(2) Ein Mitgliedsvertrag mit der Erstlaufzeit von 6 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

(3) Ein Mitgliedsvertrag mit der Erstlaufzeit von mindestens 12 Monaten verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

(4) Solange ein Vertrag wegen noch nicht erfolgter Sicherheits- und Geräteunterweisung suspendiert ist (siehe § 3 Abs. 1), wird die Laufzeit des Vertrages entsprechend der Suspendierungszeit nach hinten verschoben, sofern hierdurch die vertragliche Erstlaufzeit von 24 Monaten nicht überschritten wird.

(4) Ohne Angabe von Gründen können Sie einen Mitgliedsvertrag mit Beginn des Folgemonats bis zu einer Dauer von maximal sechs Monaten durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung ruhend stellen. Die Erklärung muss mindestens in Textform erfolgen. Mit Ablauf der ursprünglichen Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag sodann um die Länge der ruhend gestellten Zeit.

(5) Erkranken Sie derart stark, dass Ihnen bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeit eine weitere Nutzung unmöglich ist, räumen wir Ihnen ein sofortiges Sonderkündigungsrecht ohne Fristen ein, wenn der Kündigung ein ärztliches Attest beigefügt ist, welches die im Hinblick auf die Vertragslaufzeit dauerhafte Sportunfähigkeit bescheinigt.

(6) Kündigungen aus wichtigem Grund sind beiderseits ebenso möglich. Für das TIEGELGYM liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn Sie die Hausordnung trotz Aufforderung zur Besserung wiederholt verletzen. Bei besonders schweren Verfehlungen kann die Kündigung bereits bei erstmaliger Verletzung erfolgen. Ein wichtiger Grund ist auch gegeben, wenn Sie mit der Zahlung eines Gesamtbetrages im Verzug sind, der in der Summe zwei Monatsbeiträgen entspricht.

Teil 2 Teilnahmebedingungen Kurse

§ 10 Gegenstand von Kursen

(1) Inhalt und Leistungsumfang eines Kurses ergibt sich aus dem jeweiligen Kursvertrag. Die für die Kurse zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten des TIEGELGYM sowie sämtliche in diesem Zusammenhang zur Sportbetätigung geeigneten, vom TIEGELGYM ausgewiesenen und entsprechend zur Verfügung gestellten Geräte dürfen von Ihnen nur im Rahmen der vertraglich gebuchten Kurse und nur unter Aufsicht des Kursleiters genutzt werden.

(2) Vertragsinhalt des Flatprogramms „KURSE“ sind nur diejenigen Kurse, die in der Kursbeschreibung mit „Im Flatprogramm KURSE enthalten“ ausgezeichnet sind.

§ 11 Widerrufsmöglichkeit bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl

TIEGELGYM ist berechtigt, den Vertrag über die Buchung eines Kurses bis zum Beginn des Kurses zu widerrufen, sofern die in der Kursbeschreibung für den Kurs erforderliche Mindestzahl nicht zustande gekommen ist.

§ 12 Zugang zu den Kursen

Der Zugang zu den TIEGELGYM-Räumlichkeiten ist im Normalfall nur Mitgliedern mit der persönlichen Zugangs-ID möglich. Sollten Sie kein Mitglied sein, wird Ihnen der Zugang zu den jeweiligen Kursen durch den kursbegleitenden Trainer kurz vor Beginn des jeweiligen Kurses direkt im Eingangskontrollbereich gewährt.

§ 13 Kurszeiten

Das TIEGELGYM bietet die vertraglich vom Kursteilnehmer gebuchten Kurse entsprechend des sog. Kursplanes – in der jeweils gültigen Fassung – und dem Vorbehalt der individuellen Mindeststeilnehmerzahl an. Im Falle eines Kursausfalles (z. B. Ferien- und Urlaubszeit, Krankheitsfall, etc.) behält sich das Fitnessstudio Änderungen des jeweils gültigen Kursplanes vor. Kursausfälle werden, sofern möglich, durch einen Nachhol- bzw. Zusatzkurstermin aufgefangen.

§ 14 Sicherheits- und Geräteeinweisung, ausdrückliches Nutzungsverbot

Soweit ein vom TIEGELGYM angebotener Kurs mit der Nutzung von sich im TIEGELGYM befindlichen Sportgeräten einhergeht, werden Sie vor Beginn der erstmaligen Nutzung in die allgemeine Sicherheit sowie in das kursbedingt zu nutzende Sportgerät eingewiesen. Ihre Teilnahme wird durch das TIEGELGYM dokumentiert und ist von Ihnen durch Unterschrift zu bestätigen. Bis zur Einweisung in das jeweils Sportgerät ist Ihnen die Nutzung des Sportgerätes untersagt. Eine Nutzung der kursbedingt zur Verfügung gestellten Sportgeräte über die jeweilige Kurszeit sowie der weiteren Sportgeräte ist ohne gleichzeitig bestehende Mitgliedschaft untersagt.

§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Anmeldung zu einem zeitlich unbefristeten Kurs oder zum Flatprogramm „KURSE“ erfolgt für die Dauer von drei Monaten. Der Vertrag verlängert sich um jeweils drei weitere Monate, wenn keine Kündigung des Kurses oder des Flatprogramms erfolgt.

(2) Etwaige zeitlich befristete Kurse enden mit ihrem vertraglich vorgesehenen Ablauf. Eine gesonderte Kündigung ist in solchen Fällen nicht notwendig.

(3) Erkranken Sie derart stark, dass Ihnen bis zum Ende der vertraglich vereinbarten Kurslaufzeit eine weitere Teilnahme unmöglich ist, räumt das TIEGELGYM Ihnen ein sofortiges Sonderkündigungsrecht ohne Fristen ein, wenn der Kündigung ein ärztliches Attest beigefügt ist, welches die im Hinblick auf die Kurslaufzeit dauerhafte Sportunfähigkeit bescheinigt.

(4) Kündigungen aus wichtigem Grund sind beiderseits ebenso möglich. Für das TIEGELGYM liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn Sie die Hausordnung trotz Aufforderung zur Besserung wiederholt verletzen. Bei besonders schweren Verfehlungen kann die Kündigung bereits bei erstmaliger Verletzung erfolgen.

Teil 3 Allgemeine Bedingungen für Mitglieder und Kursteilnehmer

§ 16 Zahlungsverpflichtungen, Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

(1) Die Fälligkeit von Mitgliedsbeiträgen, Aktivierungsgebühren, und Kursentgelten richtet sich grundsätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sofern nichts Abweichendes geregelt ist, werden diese jeweils zum Monatsende fällig.

(2) Mit Abschluss eines Vertrages sind Sie zugleich verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Mitgliedsbeiträge, Kursgentgelte, Aktivierungsgebühren sowie gastronomischen Verzehr über die Mitglieder-ID zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Hierfür erteilen Sie uns spätestens zur Sicherheits- und Geräteeinweisung (als Mitglied) oder bei Kursbeginn (als Kursteilnehmer ohne Basismitgliedschaft) ein schriftliches Lastschriftmandat. Sie sind zudem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Zahlungen aufweist.

§ 17 Mindestalter der Mitglieder und Kursteilnehmer, Minderjährigenschutz

(1) Zur Mitgliedschaft und Teilnahme an Kursen sind nur Personen berechtigt, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 15. Lebensjahr, aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, können als Minderjährige nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters einen Vertrag abschließen. Die Zustimmung erfolgt bei Mitgliedern während der zwingend notwendigen persönlichen Anwesenheit mindestens eines gesetzlichen Vertreters während der Sicherheits- und Geräteeinweisung des Minderjährigen durch Unterschrift. Die Zustimmung zu Kursverträgen oder Upgrades ist in Textform ausreichend.

(2) Der Umfang der Mitgliedschaft sowie des Flatprogramms kann bei Minderjährigen im Umfang aus medizinischen Gründen eingeschränkt sein (Ausschluss z.B. von Vibrationstraining). Dies berechtigt jedoch nicht zu Entgeltminderungen.

§ 18 Weitere Rechte und Pflichten von Mitgliedern Kursteilnehmern

(1) Sie sind verpflichtet, die Räumlichkeiten vom TIEGELGYM mit samt den dort befindlichen Sportgeräten und Nutzungsmöglichkeiten sorgsam und gepflegt zu behandeln. Das Trainieren an den Sportgeräten (soweit Ihnen über den Kurs überhaupt freigegeben) ist nur mit einem mitgebrachten und sauberen Handtuch gestattet. Nach dem Gebrauch bzw. der Nutzung des jeweiligen Sportgerätes sind Sie verpflichtet, das Sportgerät ordnungsgemäß und sauber – insb. unter Nutzung des zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittels – für nachfolgende Nutzer zu hinterlassen.

(2) Mitarbeiter und Trainer vom TIEGELGYM sind grundsätzlich berechtigt, zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebsablaufes Mitgliedern und Kursteilnehmern notwendige Weisungen zu erteilen. Soweit eine berechtigte Weisung erfolgt, ist ihr vom jeweiligen Adressaten Folge zu leisten.

(3) Sie sind verpflichtet, für die von ihnen mitgebrachten Sachen selbst Sorge zu tragen und vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Sofern das TIEGELGYM gesonderte Aufbewahrungsbereiche wie Schließfächer zur Verfügung stellt wird damit keine Verwahrung übernommen oder zugesagt. Diese sind insb. für den Schutz von Wertsachen weder gedacht noch geeignet. Etwaige Verluste tragen Sie in eigener Verantwortung. Sollte bei Verlust von Gegenständen gleichwohl eine (Mit-)Haftung vom TIEGELGYM gegeben sein, ist eine Erstattung oberhalb von 250 € ausgeschlossen. Auch für eine etwaige Garderobe wird keine Haftung übernommen.

(4) Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im TIEGELGYM durch das Mitglied und/oder einen Kursteilnehmer ist nicht erlaubt.

(5) Sie sind bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen – mindestens aber während der Laufzeit einer Mitgliedschaft oder Kurses – verpflichtet, abrechnungsrelevante Änderungen (z.B. Anschrift, Kontoverbindung) unverzüglich mitzuteilen.

(6) Der Verzehr von alkoholischen Getränken im Studio ist nicht erlaubt. In der vorgegliederten Lounge ist der Verzehr von mitgenbrachten Speisen und Getränken nicht gestattet.

(7) Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), dürfen nicht in die Anlage geführt werden (auch nicht verschlossen in der Tasche). Ebenso ist das Anbieten, das Überlassen oder sonstige Zugänglichmachen an Dritte der vorstehend genannten Mittel auf dem Gelände stets untersagt. Zum Schutz unserer Mitglieder und Kursteilnehmer werden wir bei solchen Verstößen Strafanzeigen stellen.

(8) Die Räumlichkeiten des TIEGELGYM befinden sich derzeit unter der Adresse „Zum Sunderhügel 12, 48488 Emsbüren“. Im Falle eines Umzugs schuldet das TIEGELGYM ein gleichwertiges Angebot innerhalb desgleichen Postleitzahlengebietes.

§ 19 Allgemeine Haftung

(1) Ihnen sind die Räumlichkeiten und Sportgeräte des Fitnessstudios grundsätzlich zur selbstständigen Nutzung überlassen. Zu Ihrem Selbstschutz wird empfohlen, die Räumlichkeiten und Sportgeräte des TIEGELGYM nur zu benutzen, soweit sich andere Mitglieder ebenfalls im Fitnessstudio aufhalten, da eine Betreuung und Aufsichtsführung durch fachlich geschultes Personal von Seiten des TIEGELGYM nicht zur Verfügung gestellt wird und nicht geschuldet ist. Gebrauch und Standorte von Erste-Hilfe-Kästen sind Bestandteil der Sicherheitsunterweisung.

(2) Eine Haftung gegenüber Mitgliedern und/oder Kursteilnehmern für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Mitglieds und/oder Kursteilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet das TIEGELGYM für jeden Grad des Verschuldens.

(3) Soweit das TIEGELGYM kein Mitverschulden trifft gilt: Für eine vertragswidrige und unzulässige – ohne eine oder gegen die Einweisung bzw. Nacheinweisung verstoßende – Nutzung der jeweiligen Räumlichkeiten und Sportgeräte des Fitnessstudios wird jegliche Haftung vom TIEGELGYM ausgeschlossen. Wir übernehmen in diesem Zusammenhang keine Haftung für Unfälle oder Schäden, die bei der selbstständigen Nutzung von richtig gewarteten Trainings- und Sportgeräten beim Mitglied und/oder Kursteilnehmer entstehen. Für selbstverschuldete Unfälle übernimmt das TIEGELGYM keine Haftung.

§ 20 Videoüberwachung

(1) Das TIEGELGYM ist videoüberwacht. Beachten Sie bitte die entsprechenden DS-GVO-Hinweise im und am Gebäude sowie die gesonderten Datenschutzhinweise.

(2) Die Videoüberwachung dient sowohl dem Schutz etwaiger Nutzer als auch dem Schutz des Fitnessstudios, um eine effektive Gefahrenabwehr und die Einhaltung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs sicherstellen zu können. Eine dauerhafte Speicherung der aufgezeichneten Überwachungsdaten wird durch das TIEGELGYM nicht vorgenommen. Die Daten werden bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes, welcher die Möglichkeit einer Rechtsgutverletzung bzw. Rechtsgutbeeinträchtigung voraussetzt, einer Auswertung durch das Fitnessstudio zugeführt. Soweit eine Auswertung nicht notwendig ist und keine rechtsgutverletzenden Verdachtsgrade vorliegen, werden die Videoaufzeichnungen ohne vorherige Einsichtnahme spätestens zwei Wochen nach Aufzeichnung durch das TIEGELGYM unwiderruflich gelöscht. Tonaufnahmen erfolgen nicht.

§ 21 Allgemeine Bestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen der nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

(2) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; dann ist ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) zu vereinbaren.

Emsbüren, den 05.10.2020